Maskenpflicht bei Geotechnik-Klausuren

26.01.2021

Pflicht zum Tragen medizinischer Masken

Ab Montag, dem 25. Januar 2021 gilt eine erweiterte Maskenpflicht an der TU Darmstadt. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zur TU in Coronazeiten.

Für unsere Klausuren bedeutet diese Neuerung, dass alle Studierenden sowie alle Mitarbeiter eine medizinische Maske tragen müssen. Hierzu ein Auszug aus der offiziellen Erklärung der TU Darmstadt: „[…] Alle Mitglieder […] sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden der Universität eine medizinische Maske („OP-Maske“) zu tragen; eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltags-Stoffmaske) erfüllt diese Anforderungen nicht. […] Auch in Klausuren müssen Studierende und Aufsicht führende Personen während der gesamten Dauer medizinische Masken tragen. Von der Pflicht sind laut Verordnung des Landes Hessen nur Personen ausgenommen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. […] Die TU Darmstadt stellt auf diesen Wegen OP-Masken zur Verfügung: Studierende erhalten sie bei Bedarf zu Beginn einer Präsenz-Klausur […] Das Tragen von FFP2-Masken an der TU Darmstadt ist freiwillig möglich, aber nicht generell erforderlich. […]“